Liebe Mitglieder,
vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen auch in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung am 14. März 2020 einen Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen herausgegeben.
Die Allgemeinverfügung führt u.a. für Sportvereine aus, auch Segelvereine!
„Der Betrieb folgender Einrichtungen und das Bereitstellen folgender Angebote sind untersagt. Entsprechende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: … unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen;
- …
- Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Freizeitparks, Jugendzentren),
- …“
Das heißt, der Sportbetrieb und Zusammenkünfte in Sportvereinen sind ab sofort einzustellen.
Für uns bedeutet das:
- Alle bisher geplanten Zusammenkünfte (das sind Treffen, Versammlungen, Sitzungen) und gemeinsame Aktivitäten des Vereins werden ab sofort bis zum 18. April 2020 (Abslippen) eingestellt. Wir wollen eine Ansammlung einer größeren Anzahl von Menschen vermeiden, da hier eine Übertragung des Virus nicht ausgeschlossen werden kann.
- Jegliche Nutzung des Clubraums (einschl. der Küche) und der Duschen ist untersagt.
- Notwendige Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen für das Vereinseigentum und die Liegenschaft erfolgen nur nach Rücksprache und Einteilung mit dem / durch den Vorstand.
- „Werftarbeiten“ können bis auf weiteres ausgeführt werden. Unsere Eigner / Hallenplatzmieter dürfen dazu eigenverantwortlich Arbeiten an ihren Schiffen durchführen bzw. durchführen lassen. Dabei ist insbesondere auf den Infektionsschutz zu achten (siehe dazu auch Ziffer 5.).
- Es sind stets die Regeln des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Schutz vor Ansteckung einzuhalten. Es gilt: Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen die Hust- und Niesregeln, gute Händehygiene sowie Abstand zu anderen Personen (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden.
- Allen Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben oder Atemwegssymptome aufweisen, ist der Zutritt zum Vereinsgelände untersagt.
Als Verein sind wir verpflichtet, bei den Maßnahmen zur Kontaktreduzierung mitzuwirken und so sowohl unsere Mitglieder als auch die Allgemeinheit zu schützen.
I
Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Wir bitten, bei der Umsetzung der Maßnahmen aktiv mitzuwirken.
Mit sportlichen Grüßen
Sönke Schöne
1.Vorsitzender Segelclub-Ahoi Schleswig e.V.